Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage zur Kellernutzung. Gibt es da etwas zu beachten? Wenn ich z.b. meine Rennbahn mit Sitzecke fest installiere im Keller und dazu noch Heizkörper aufstelle, entspricht dies ja nicht mehr dem ursprünglichen Nutzungszweck (Lagerung). Ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung mit Kellerabteil.
(EDIT MOD HENRY: Part mit Link zu gewerblichem Händler ohne Themenbezug gelöscht)
Danke und Gruss
Christian
Rechtliches zur Kellernutzung
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Re: Rechtliches zur Kellernutzung
Hallo Christian,
erst einmal willkommen hier im Forum.
Ich habe mit einem Familienmitglied gesprochen, welches in der Immobilien und Wohnungsvermietung tätig ist.
Ohne die Genehmigung des Vermieters ist eine Nutzung außerhalb des eigentlichen Verwendungszweckes des Kellers nicht erlaubt. Die Frage wäre natürlich auch, ob der Kellerstrom über Deinen eigenen Stromzähler läuft, oder über den Allgemeinstrom. (Was bei „normalen“ Kellerräumen durchaus üblich ist) Somit wäre das Thema Elektroheizung schon mal häufig ausgeschlossen. Und von einem Gasofen bzw. einem Wärmestrahler auf der Propangasflasche würde ich aufgrund der benötigten Luftzufuhr abraten. Und zusätzlich ist es auch nicht sinnvoll, Propangasflaschen unterhalb des Bodenniveaus aufzubewahren.
Das mit der „Fremdnutzung“ gilt übrigens auch für angemietete Garagen.
erst einmal willkommen hier im Forum.
Ich habe mit einem Familienmitglied gesprochen, welches in der Immobilien und Wohnungsvermietung tätig ist.
Ohne die Genehmigung des Vermieters ist eine Nutzung außerhalb des eigentlichen Verwendungszweckes des Kellers nicht erlaubt. Die Frage wäre natürlich auch, ob der Kellerstrom über Deinen eigenen Stromzähler läuft, oder über den Allgemeinstrom. (Was bei „normalen“ Kellerräumen durchaus üblich ist) Somit wäre das Thema Elektroheizung schon mal häufig ausgeschlossen. Und von einem Gasofen bzw. einem Wärmestrahler auf der Propangasflasche würde ich aufgrund der benötigten Luftzufuhr abraten. Und zusätzlich ist es auch nicht sinnvoll, Propangasflaschen unterhalb des Bodenniveaus aufzubewahren.
Das mit der „Fremdnutzung“ gilt übrigens auch für angemietete Garagen.
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viele Grüße aus Hagen
Kai
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Re: Rechtliches zur Kellernutzung
Als Vermieter kann ich Kai nur zustimmen. Grundsätzlich ist die Nutzung nur gemäss der Bestimmung erlaubt, Keller als Lagerraum, Garagen zum Abstellen vom PKW oder Motorrad.
Aber bitte auch beachten, dass die Werbung für den Mopedladen nicht hierher gehört.
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Wer die Vergangenheit nicht kennt,
kann die Gegenwart nicht verstehen
und die Zukunft nicht gestalten.
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- Henry
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Re: Rechtliches zur Kellernutzung
"Werbepart" gelöscht!