Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

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Marc
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Marc »

Henry hat geschrieben:Ja, aber da hast ja auch nicht Du nicht bezahlen wollen. Hier hat aber Musa vorher einen Fall wegen unbezahlten Artikels eröffnet, andere Voraussetzung! Durchaus schlüssig
das stimmt doch gar nicht ... ich hatte bereits gezahlt und danach über ebay mein Geld zurückbekommen .... siehe doch die Hinweise in meinem ersten Beitrag hierzu.

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Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Henry »

Nochmal woanders recherechiert:

Fall geöffnet und Käufer reagiert nicht:

Während der Fall offen ist, kann er bewerten. Hat er aber während der Fall offen ist, nicht reagiert (also nicht kommuniziert), wir die BEwertung automatisch entfernt, sobald der Fall geschlkossen wird.

Fand vorher eine Kommunikation statt, bleibt sie erhalten - und man muss es über den Service lösen.

Gilt für den hier beschriebenen Fall "Käufer zahlt nicht, Fall geöfffnet":

Dein Fall "Verkäufer will nicht liefern" ist ja ein anderer und auch so nachvollziehbar wie von Dir beschrieben
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Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Henry »

Marc hat geschrieben:
Henry hat geschrieben:Ja, aber da hast ja auch nicht Du nicht bezahlen wollen. Hier hat aber Musa vorher einen Fall wegen unbezahlten Artikels eröffnet, andere Voraussetzung! Durchaus schlüssig
das stimmt doch gar nicht ... ich hatte bereits gezahlt und danach über ebay mein Geld zurückbekommen .... siehe doch die Hinweise in meinem ersten Beitrag hierzu.
Ja, meinetwegen auch das (les noch mal genau, da steht das Du NICHT NICHT bezahlen wolltest ;-) ). Aber das ist dann alles ein anderer Fall als der, der hier zur Debatte steht, wie von Musa beschrieben. Ist ja auch richtig, dass Du dann negativ bewerten kannst! Anders aber in dem Fall wie von Musa beschrieben, da wäre es absurd. Was Du beschreibst, wird so alles richtig sein, betrifft aber eben diesen Fall HIER nicht - so kenne ich es, und so steht´s auch in den Ebay-Statuten zu nicht bezahlten Artikeln mit Fallöffnung
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Marc
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Marc »

vom Ablauf her kenne ich meinen als gleich, aber egal ... hoffe mit meinen Hinweisen weitergeholfen zu haben. Ändern kann man es eh nicht ... als Verkäufer kann man dann nur abwarten und kaum Einfluß nehmen. Deshalb sage ich immer, "ausblenden" und "keinen Kopf machen" :prost:

Sunny hatte letztens vielleicht doch ein bisschen recht :lol: . Ich leg mich jetzt wieder hin :mrgreen:

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Musa350
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Musa350 »

:oops: was hab ich da wieder losgetreten...

Um das hier weiter anzufeuern könnte ich jetzt noch von einem Fall meiner Tochter bei ebay Kleinanzeigen berichten und mache das hiermit auch. :lol:

Dort hat Sie einen Artikel mit Versand gekauft, so wie das viele andere auch tun aber natürlich grundsätzlich nicht sollen. Kurzum, bezahlt und nie erhalten.

Auch hier wurde der Kontakt, dieses Mal vom Verkäufer, eingestellt. Da wir den Nachrichten Verlauf, den Namen und die Kontonummer des Verkäufers hatten, gingen wir zur Polizei und brachten alles zur Anzeige. Dort wurde der Fall, von uns gut dokumentiert, von der Kripo zuversichtlich und vom positiven Ausgang überzeugt aufgenommen.

Jetzt, mehr als drei Monate später kam von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Mitteilung das Verfahren würde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nun klar, selbst schuld könnte man sagen und ich würde sogar auch so denken hätte es mich selbst betroffen. Für meine Tochter sind 40.- aber derzeit ne Menge Geld und es kann ja wohl nicht sein das man mit sowas durchkommt.

Was mich auch wunderte, im Schreiben der Staatsanwaltschaft stand ein ganz anderer Name als der an den wir bezahlt hatten. Fazit: Egal wie, am Ende hilft dir keiner und die schwarzen Schafe kommen sogar noch damit durch.

Ach ja, in meinem Fall herrscht immer noch Funkstille. Bin ja schon gespannt...

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Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Henry »

@ Marc

Dein Fall:
Käufer zahlt, VK will nicht liefern

Musas Fall:
Käufer zahlt nicht, Vk will liefern

Es war in Deinem ersten Posting nicht ganz klar,, ob es um VK oder Käuferseite ging (die hier Mist baut), das war (für mich) da etwas verwirrend, daher habe ich da nicht direkt geschaltet, dass es ganz andere Voraussetzungen sind

Der Ablauf der Meldung mag noch gleich sein, aber die Konsequenzen eben nicht, um die es Musa ja nun mal ging. Und sein Fall wird so behandelt, wie in den Links zuvor in den Regeln nachzulesen. Manchmal macht sogar Ebay das, was nach gesundem Menschenverstand als "richtig" empfunden wird - selten, aber kommt vor ;) Warum solltest Du einen VK, der nicht liefern will nicht bewerten können? Und warum sollte ein Käufer der nicht zahlt eine negative Bewertung abgeben können? Alles passend so...

Wenn vorher eine KOmmunikation stattgefunden hat, wird hingegen der Einzelfall geprüft (wenn man initativ wird), kann ja auch sein, dass der VK zu doof war, richtige Bankdaten zu nennen etc.
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Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Henry »

@ Musa

Das einzige Fragezeichen bei Dir ist, ob Ebay das "bezahlt klicken" vom Käufer als "Kommunikation wertet, was ihm die BEwertungsmöglichkeit dann evtl. aufrecht erhält. Würde mich aber wundern. Wenn ja, wirst Du es trotzdem über den Service gelöscht bekommen.

Ich hatte (grob gefühlt) schon irgendwas zwischen 30 und 40 Fällen von Nichtzahlern, immer mit Fall, nie eine Bewertung am Ende!
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Tempest
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Tempest »

Gute Entscheidung(en) vom BGH - PayPal kann sich beim Käuferschutz nicht einfach mal so übers geltende Recht hinwegsetzen:

http://www.zeit.de/news/2017-11/22/proz ... e-22050602

Etwas ausführlicher:
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... A171105787

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Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Henry »

Sag ich ja schon immer, dass Paypal da keine ernsthafte Instanz sein kann :roll:, dieses ganze Käufer-/ Verkäuferschutzsystem ist irgendwas zwischen Makulatur und Willkür in ERNSTEN Fällen (in denen es nicht um schlichten Betrug mit Nichtlieferung geht)

Eher überraschend, dass da offenbar mal jemand meinte, dem sei so. So weit, dass Privatunternehmen die Gerichtsbarkeit ersetzen, sind wir ja nun noch nicht ;) Eigentlich ja nur eine Untermauerung dessen, was ohnehin klar war.
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Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!

Beitrag von Henry »

Dieses "leider" (siehe Zeit) vom vzbv ist auch nicht ganz nachvollziehbar für mich. Das unterstellt ja, dass grundsätzlich der Käufer im Recht sei und/ oder PP immer richtig entscheide. Das ist mitnichten so, manchmal hat man den Eindruck, die würfeln!
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