Nein, das stimmt so nicht. Egal wie einen Fall entschieden wird, die Möglichkeit zur Abgabe einer (neg.) Bewertung wird dadurch nicht eingeschränkt! Einzig und alleine muss die Bewertung in der Formulierung die Ebay-Richtlinien entsprechen damit der Verkäufer sie nicht löschen lassen kann.Henry hat geschrieben:Nach einem geschlossenen Fall zu Deinem Gunsten kann er Dich nicht mehr bewerten. .....
Ganz "modern" ist momentan den Kaufabbruch seitens der Käufers ... und das ist bei Ebay innerhalb 24h sogar legitim. Ebay regelt dann die Kaufpreiserstattung oder entbindet den Käufer von der Zahlung. Wer die Abgabe der Bewertung dann im Tool nicht mehr an bekannter Stelle findet, findet diese aber bei den Details zum Kauf. Wer's trotzdem nicht findet, kann Ebay anrufen und wird dann mit Hinweisen telefonisch direkt zur Abgabe der Bewertung gelenkt.
Letztens so selbst erlebt nachdem ich einen Artikel gekauft hatte das vom Verkäufer bereits 17x inseriert aber nicht verkauft wurde. Dieser Verkäufer hatte (vermutlich wegen des geringen Kaufpreises von 1 Euro ) um einen Abbruch des Kaufs gebeten weil der Artikel nicht verfügbar wäre. Natürlich etwas unglaubwürdig weil es eben bereits 17x angeboten aber nachweislich nicht verkauft wurde. Wohl aber eine gängige unschöne Praxis weshalb Ebay dann auch gerne bei der Abgabe einer neg. Bewertung ausgeholfen hat. Den vorher angelegten Fall wurde standardmäßig zu meinen Ungünsten entschieden weil eben laut den Regeln innerhalb 24h einen Abbruch möglich ist. Ich habe zu dem Zeitpunkt auch vermutet, dass eine Bewertung nicht möglich ist ... was dann durchaus frustet. Im Gespräch mit dem Ebay-MA wurde mir zugesichert, dass die Abgabe einer Bewertung nicht unterbunden wird.
Normaler Weise alles so nicht mein Ding ... aber wenn einem das Blut zum kochen gebracht wird, dann dann ...