Nutzung von eBay und ähnlichen Plattformen

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Henry
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Re: Nutzung von eBay und ähnlichen Plattformen

Beitrag von Henry »

Da hilft zukünftig nur: aufpassen.
Naja, das ist vielleicht etwas zu pauschal/ simpel. Klar, wenn man zwingend die Meldung vermeiden will, muss man da drunter bleiben. Aber die eigentliche Frage ist doch: Ist das überhaupt nötig, bezw. passiert was, wenn man drüber ist? Man fährt ja auch nicht immer freiwillig max 50 km/h überall, damit man nirgends in "Gefahr" geraten kann - auch da, wo gar keine lauert.

Ich habe ja nun auch vor gut einem Jahr schon hier im Thread etwas zur Sachlage geschrieben, das gilt ja unverändert. 2000 Euro sind zudem ja auch in extrem vielen Fällen mit 1-2 Auktionen leicht erreicht. Da gibt´s ja unendlich viele Beispiele für, ich brauche nur an Gebiete wie Fotografie, Gitarren etc, denken, in denen ich auch noch aktiv bin. 2 Objektive, eine teuere Gitarre, "Ziel" erreicht.

Bedeutet erst einmal: Das Bundeszentralamt für Steuern wird geflutet mit diesen Meldungen. Ich denke, man wird mittels KI etc. Abgleiche durchführen, ob das ganze irgendwie in Einklang mit der Steuererklärung steht. Da bei dem Thema - wie schon genannt - schon seit Jahren Erfahrungen vorliegen (Stichwort Xpider) denke ich auch, dass die tatsächlichen "Verfolgungshürden" in den weitaus meisten Fällen deutlich höher liegen werden, da sich die ursprüngliche Handhabung via Xpider als extrem ineffizient herausgestellt hat.

Zudem sollte man sich vor Augen halten, dass die Intention der ganzen Geschichte (übrigens eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, keine " rein deutsche Angelegenheit" ) auch nie war, private VK, die ihren Kleiderschrank ausmisten, zu Steuern zu verdonnern. Es geht um echte Fälle klar gewerblichen Handelns, "schwarze" Vermietungen via Airbnb usw. Es gibt viele sehr plausible Anwendungsfälle bei denen man nüchtern sagen muss: Richtig so! Eine Airbnb Vermietung übers Jahr mit über 2000 Euro ohne "Mieteinnahmen" in der Steuererklärung wird dann wohl absehbar Probleme machen - zu Recht, wie ich finde (wenn man sich die ganzen Fehlleitungen bzgl. Wohnraum durch dieses Konzept dazu vor Augen hält).

Ich würde mich da nicht verrückt machen. Es muss am Ende irgendwie einen pragmatischen Umgang mit der Sache geben. Als wirklich problematisch würde ich das allenfalls für Bürgergeldempfänger etc. ansehen, die sich auf dem Wege erkennbar Zusatzeinkommen mit An- und Verkauf verschaffen.

Gerade bei der Sammelei ist aber "An-/ Verkauf" geradezu typisch, wie ja auch in dem oben genannten Urteil von 1987 hervorgehoben wird.

Ich persönlich hatte da vor Jahren schon mal eine FA-Prüfung, wobei der Fall bei mir sehr speziell ist, da ich im gleichen Sektor privat und geschäftlich aktiv bin. Am Ende ging alles so aus, wie ich es erwartet hatte. Ich bin mit einer moderaten Nachzahlung raus, die aber mit dem Sammelthema hier rein gar nichts zu tun hatte sondern mit einem Gebrauchtwagenverkauf (1:1) aus dem Betrieb, dem wiederum eine falsche Auskunft seitens des FA zum Verkaufszeitpunkt zugrunde lag, die ich extra eingeholt hatte (war aber für das FA rechtlich nicht bindend).

"Vorauseilenden Gehorsam" sehe ich hier nicht als angemessene Reaktion. Man sollte darauf gefasst sein und es dann plausibel schildern können. Wer natürlich am laufenden Band ausschließlich brandaktuelle Neuware aus laufenden Programmen (auf welchem Gebiet auch immer) anbietet und das nicht im Einklang mit der Steuererklärung steht, wird natürlich Probleme mit dieser Plausibilität.

Bis echte Klarheit herrscht, werden ein paar Jahre ins Land gehen, da man dazu höchstinstanzliche Entscheidungen zu Streitfällen abwarten muss. Wer "Angst" vor Überraschungen hat, sollte sich gedanklich (oder auch real auf dem Konto, es gibt ja immerhin wieder Zinsen) so um 15-20 % der Umsätze zur Seite legen, das dürfte in den weitaus meisten Fällen so ziemlich der Worst-Case sein, wenn es tatsächlich mal komplett schiefgeht. Zudem betrifft es im Regelfall dann die letzten 5 Jahre, da es sich sich ggf. ebenfalls im "Regelfall" um "leichtfertige Steuerverkürzung" handeln wird.

Am Ende ist natürlich immer der exakte Einzelfall zu sehen (zu dem ich gar keine Beratung leisten darf), aber schon die Tatsache, dass es einen Tsunami an Meldungen geben wird, sollte einem klarmachen: Wenn man nicht selbst schon genau weiß, dass man eigentlich vorsätzlich gesetzeswidrig handelt gibt es keinen Grund, sich irre zu machen.
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tom-tom
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Re: Nutzung von eBay und ähnlichen Plattformen

Beitrag von tom-tom »

Soweit alles klar.hab ja noch einiges gesammeltes im Keller. Wenn ich zum Herbst verkaufen will,muss ich denen ja meine Steuernummer geben oder bis nächstes Jahr warten.hat schon jemand die Nr ebay gegeben?

Tempest
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Re: Nutzung von eBay und ähnlichen Plattformen

Beitrag von Tempest »

Ja, ich. Dem, was Henry geschrieben hat, ist nichts hinzuzufügen. Allenfalls, dass die neuen Regelungen pro Plattform gelten. D.h. man kann beim Verkauf von z.B. Carrera-Autos bei eBay, Kleinanzeigen (im Fall der Zahlung über die Plattform) und sonstwo das Limit jeweils ausschöpfen.

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Henry
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Re: Nutzung von eBay und ähnlichen Plattformen

Beitrag von Henry »

tom-tom hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 16:09
Soweit alles klar.hab ja noch einiges gesammeltes im Keller. Wenn ich zum Herbst verkaufen will,muss ich denen ja meine Steuernummer geben oder bis nächstes Jahr warten.hat schon jemand die Nr ebay gegeben?
Ich hab die direkt bei der ersten Anforderung mitgeteilt (auf dem privaten Account, geschäftlich ist eh bekannt). Ob die Dich nun irgendwann sperren, wenn nicht, ist nicht klar. Spielt aber eh keine Rolle, weil sie die bekannten Daten dennoch melden MÜSSEN! Wenn Du dann die Nummer nicht mitgeteilt hast, wird das wohl eher kontraproduktiv sein, da es ja dann so aussieht, als wolltest Du etwas verbergen. Es ist dann nur mehr Aufwand, die Daten zu verknüpfen, passieren wird es dennoch.
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Henry
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Re: Nutzung von eBay und ähnlichen Plattformen

Beitrag von Henry »

Tempest hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 18:01
Ja, ich. Dem, was Henry geschrieben hat, ist nichts hinzuzufügen. Allenfalls, dass die neuen Regelungen pro Plattform gelten. D.h. man kann beim Verkauf von z.B. Carrera-Autos bei eBay, Kleinanzeigen (im Fall der Zahlung über die Plattform) und sonstwo das Limit jeweils ausschöpfen.
Genau, das "bei Zahlung über die Plattform" ist nicht unwichtig! Nutzt man das bei Kleinanzeigen NICHT, haben die auch wortwörtlich "nichts zu melden".

Aber wie gesagt: Ich würde da recht gelassen rangehen, ist wieder so ein typisches Internet Ding. Erinnert mich an die Diskussionen zur DSGVO seinerzeit, bei der das Ende jeder Fotografie vorhergesagt wurde. Übriggeblieben ist davon nichts.
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