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Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: So 6. Jan 2013, 09:02
von Joschi
Hi Audi 80,

nur mal als Tipp ganz oT: Eine Kündigung im Wohnraummietrecht ist nur wirksam, wenn sie schriftlich ausgesprochen wird, egal, ob von mieter- oder Vermieterseite. Der Mieter kann grundlos kündigen; der Vermieter nicht. Er braucht nicht nur einen Grund, sondern muss diesen Grund in der Kündigung genau darlegen. "Ich kündige wegen Eigenbedarf" reicht nicht aus.

Wenn Du eine schriftliche Kündigung bekommst, dann lass' Dich gut beraten.

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: So 6. Jan 2013, 15:15
von Alex
Also die Kündigung eigenbedarf ist ne heikle sache. Diese muß Nachweisbar sein, also der Vermieter muß dann auch dort einziehen. Da reicht nicht aus, ein Sofa reinzustellen und später zu sagen ach da brauchte ich nicht einzuziehen. Wenn nachweisbar keine chance. Aber nimm dir einen Anwalt Klaus, der prüft das ob korrekt oder nicht.
Gruß Alex

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: So 6. Jan 2013, 16:03
von Marc
Alex hat geschrieben:..... also der Vermieter muß dann auch dort einziehen. ....
nee nee, das stimmt so nicht. Der Personenkreis der aufgrund dieser Eigenbedarf einziehen darf, ist deutlich grösser ;)

Erst mal die Uneinigkeit bzgl. der NK-Abrechnung beilegen. Da umlagefähige- und nicht-umlagefähige Kosten per Gesetz und Mietvertrag festgelegt sind sowie Verbräuche mittels Meßuhren objektiv festgehalten werden, sollte das lösbar sein. Man kann auch Einsicht(!) in den Rechnungen einfordern, der Vermieter muss die Rechnungen jedoch nicht per Post zuschicken ... und wenn er doch dazu bereit ist, dann darf er bis zu 25 Cent pro Kopie dafür einfordern.
Beachte, daß nur Einspruch einlegen (zB weil nachgezahlt werden muss) nicht ausreicht - mittels Einsicht in den Rechnungen sowie Prüfung der Heiz-/Wasserkosten Abrechnung (liegt normaler Weise der NK-Abrechnung im Original bei) ist der vermeintlich fehlerhafte Abrechnung zu belegen. Bitte beachte auch die z.B. dauerhaft stark steigende Kosten für Heizöl.

Ich vermute und hoffe, daß danach die Kündigung vom Mietvertrag vom Tisch sein sollte. Auch ein Vermieter hat normaler Weise kein Interesse an Umzügen, will aber verständlicher Weise die Zahlung der gesetzlich und vertraglich vereinbarte Kosten und Miete sehen.

Drücke daher die Daumen, daß das nur ein Sturm im Wasserglas war ... Wir wollen hier nämlich auch nicht auf die schöne Beiträge zu deiner Bahn verzichten :cafe:

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: So 6. Jan 2013, 16:27
von Alex
Marc hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:..... also der Vermieter muß dann auch dort einziehen. ....
nee nee, das stimmt so nicht. Der Personenkreis der aufgrund dieser Eigenbedarf einziehen darf, ist deutlich grösser ;)

Richtig zum Teil, denn es können auch direkte Verwandte, z.b die KInder einziehen aber nicht sonstige Verwandte wie z.b Onkel, oder Tante. Er muß nachweisen wer dort einziehen soll.

Ich hoffe für Klaus auch das es nur ein aurutscher des Vermieters war.
Gruß Alex

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: So 6. Jan 2013, 17:17
von Marc
Alex hat geschrieben: ...
Richtig zum Teil, denn es können auch direkte Verwandte, z.b die KInder einziehen aber nicht sonstige Verwandte wie z.b Onkel, oder Tante. Er muß nachweisen wer dort einziehen soll.
:roll: nee, nee ...

... Eltern oder Kinder des Vermieters, Enkel oder Geschwister, oder eine Person, die für die persönliche häusliche Pflege benötigt wird. Für entferntere Familienangehörige kann auch Eigenbedarf geltend gemacht werden. Im Urteil vom 27. Januar 2010 – VIII ZR 159/09 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist. Damit gehören im Sinne der Vorschrift zur Eigenbedarfskündigung auch Nichten und Neffen. Insoweit ist der Kreis der Familienangehörigen etwas größer gezogen worden. Im Falle einer besondere soziale und moralische Verpflichtung des Vermieters (die er natürlich nachweisen und belegen muss), kann der Kreis noch mal deutlich erweitert werden...
Worauf es wirklich ankommt? Der Vermieter muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen können ... und das ist deutlich schwieriger und ist auch gut so!

... nur als kleiner Auszug aus'm Mietrecht ...

Wird beim Klaus schon gut gehen :D .. dieser schöne Dachboden ist aus Hobbysicht unkündbar :D

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 19:05
von Audi 80
Hallo Männer!
Vielen Dank für eure Tipps und aufmunternden Worte.
Das Schriftstück ist jetzt auch angekommen.
Auweia, wie alles was vorher mal kam, mal wieder echt diletantisch :roll:
Nächste Woche geht es ab zum Anwalt und zum Mieterschutz.
Grüße an alle, Klaus.

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 23:42
von Marc
Klaus,
wenn du zum Mieterschutz gehst, dann brauchst du zunächst parallel keinen weiteren Anwalt. Normalerweise stehen dir beim Mieterschutzbund eigene Anwälte und Spezialisten zur Seite, zumindest wenn du Mitglied bist.
Ansonsten dich direkt von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.... der das anders als beim Mieterschutzbund jedoch nur auf Honorarbasis macht.

Ich drücke dir die Daumen!

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: Do 7. Mär 2013, 21:34
von Audi 80
Ich denke mal das war es hier.
Während sich der Mieterschutz mit deren Anwalt rumschlägt, fang ich mal langsam an die Bahn abzubauen und den Dachboden aufzuräumen :(
Was solls, andere Immobilien haben auch schöne Dachböden...
... oder nen schönen Keller... ;)

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: Do 7. Mär 2013, 21:45
von Alex
Gibt es keinen Hoffnungsschimmer mehr? :cry:
Gruß Alex

Re: Meine 124er Dachbodenbahn

Verfasst: Di 10. Sep 2013, 21:59
von Peppi
Ohhhhh da ist man mal ein paar Jahre etwas inaktiv und dann muss man so etwas lesen.

Schade für Dich Claus, tut mir echt leid,,, denn ich denke da Deine letzte Nachricht im März geschrieben wurde, ist es wohl rum und Deine Bahn Geschichte.

R.I.P.

Bitter bitter.

Dennoch liebe Grüße und Kopf hoch.

Peppi