Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
- Musa350
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
So lief das bei mir auch. Der KI Assistent ist nämlich vollkommen Banane. 
- Musa350
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Leider warte, warte und warte ich noch immer auf die Email die ich angeblich kriegen soll. Irgendwie fühlt man sich dann doch allein gelassen. 
- Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Anrufen lassen halt
- Musa350
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Schon klar, Henry. Den Anruf hab ich auch schon erhalten. Nur dabei wurde ich gebeten in einer Email die ich vom Ebay Customer Service bekommen sollte noch weitere Angaben zu machen. Tja, und auf die warte ich nun.
- Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Aso... Tja, ehrlich gesagt geht´s mir da grad ähnlich. Hab ein Accountproblem und die wiederholt zugesagte Lösung lässt auf sich warten. 
- Musa350
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Meine Mail kam gerade.
Nun soll ich in Schritt 1 die Artikelnummer angeben, klar, macht Sinn.
In Schritt 2 von 1 bis 5 aufzählen was ich bisher getan habe uns was ich noch tun möchte.
Völlig Banane.
Zum Schritt 3 möchten Sie einen Screenshot aus dem hervorgeht, dass mir der Schritt "Verkauf abbrechen" nicht mehr zur Verfügung steht.
Alter, was für ein ...
Egal, alles ausgefüllt und zurück geschickt. Jetzt warte ich wieder.
Übrigens, der Button, oder wie immer das heißt, "Verkauf abbrechen" steht dem Verkäufer nur 4 Tage nach dem Verkauf zur Verfügung. 4 Tage? Will mich Ebay ver..schen?
Nun soll ich in Schritt 1 die Artikelnummer angeben, klar, macht Sinn.
In Schritt 2 von 1 bis 5 aufzählen was ich bisher getan habe uns was ich noch tun möchte.
Zum Schritt 3 möchten Sie einen Screenshot aus dem hervorgeht, dass mir der Schritt "Verkauf abbrechen" nicht mehr zur Verfügung steht.
Alter, was für ein ...
Egal, alles ausgefüllt und zurück geschickt. Jetzt warte ich wieder.
Übrigens, der Button, oder wie immer das heißt, "Verkauf abbrechen" steht dem Verkäufer nur 4 Tage nach dem Verkauf zur Verfügung. 4 Tage? Will mich Ebay ver..schen?
- Musa350
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Heute bekam ich zunächst eine "tolle" Antwort.
Es sei ärgerlich das der Käufer nicht bezahlt hat, aber mir sei ja dadurch kein Schaden entstanden. Der Artikel wäre bei Ebay als nicht bezahlt hinterlegt. Toll, und was heißt das nun?
Ich habe dann nochmal speziell danach gefragt ob der Käufer denn nun noch bezahlen könne um dadurch einen Anspruch darauf zu erwirken. Man weiß ja nie was manche in ihrem Hirn mit sich rumtragen.
Die Antwort kam überraschend schnell. Der Artikel könne nicht mehr über die Ebay Bezahlfunktion bezahlt werden und ich könne ihn problemlos wieder einstellen. Ob ich das will, wird sich noch zeigen.
Ich habe dann noch nachgefragt ob mich der Käufer denn noch bewerten darf, weil ich kann ja nur positiv. Auf die Antwort warte ich nun wieder.
Es sei ärgerlich das der Käufer nicht bezahlt hat, aber mir sei ja dadurch kein Schaden entstanden. Der Artikel wäre bei Ebay als nicht bezahlt hinterlegt. Toll, und was heißt das nun?
Ich habe dann nochmal speziell danach gefragt ob der Käufer denn nun noch bezahlen könne um dadurch einen Anspruch darauf zu erwirken. Man weiß ja nie was manche in ihrem Hirn mit sich rumtragen.
Die Antwort kam überraschend schnell. Der Artikel könne nicht mehr über die Ebay Bezahlfunktion bezahlt werden und ich könne ihn problemlos wieder einstellen. Ob ich das will, wird sich noch zeigen.
Ich habe dann noch nachgefragt ob mich der Käufer denn noch bewerten darf, weil ich kann ja nur positiv. Auf die Antwort warte ich nun wieder.
- Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Da würde ich erhlich gesagt gar nicht so ein Gewese von machen. Er hat nicht gezahlt, dass kann Ebay nachvollziehen, weil das nur über das interne System geht. Damit ist das Ding durch.
- Jens-Peter Berthmann
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Rein rechtlich müsste er den Kauf aber erstmal gegenüber dem Nichtzahler anfechten, um die Ware wieder neu einstellen zu können.
- Henry
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Re: Online Auktionen: Der ganz normale Wahnsinn!!!!
Ja, das hatte ich aber auch bereits am 19.12.24 zu diesem Fall geschrieben, dass ich das der Form halber auch erklären würde! Wie genau, wäre nun davon abhängig, wie die vorherigen Erinnerungen formuliert waren. Wenn eine Frist gesetzt wurde, geht der direkte Rücktritt, wenn nicht, würde ich das halt im entsprechenden Abstand machen.Jens-Peter Berthmann hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2025, 17:47Rein rechtlich müsste er den Kauf aber erstmal gegenüber dem Nichtzahler anfechten, um die Ware wieder neu einstellen zu können.
Das wäre natürlich alles viel einfacher gegangen, Ebay hat dafür ja ein sehr gut funktionierendes Procedere. Dass die nicht davon ausgehen, dass jemand 30 Tage abwartet, kann ich durchaus nachvollziehen.
Aber nun, ist halt passiert, wie gesagt Rücktritt wegen Nichtzahlung, Fall erledigt.