Da es mir zumindest neu ist/ war:
Man kann bei Ebay gegen Autkionsende (ich vermute innerhalb der letzten 12 Stunden) ein Angebot nicht mehr einfach beenden, sondern MUSS es an den zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden verkaufen. Man kann dann im Anschluss noch den Kauf abbrechen.
Ich habe soeben bei einem Angebot von mir einen übersehenen Fehler festgestellt. Diese Meldung hatte ich jetzt zum ersten mal, vielleicht gibt´s das schon länger, hatte ich schon lange nicht mehr, dass mir so etwas erst kurz vor Schluss auffällt.
Aber vorsichtshalber der Hinweis hier....
HINWEIS zu Abbruch bei Ebay
- Musa350
- Beiträge: 3450
- Registriert: Sa 4. Mai 2013, 10:38
- Postleitzahl: 76596
- Land: Deutschland
- Wohnort: Marne
Re: HINWEIS zu Abbruch bei Ebay
Die Regel gilt schon relativ lange. Ich meine es sind sogar 24 Stdn. vor Ablauf.
- Henry
- Administrator
- Beiträge: 4669
- Registriert: Fr 13. Feb 2009, 13:10
- Postleitzahl: 49143
- Land: Deutschland
Re: HINWEIS zu Abbruch bei Ebay
Ja, möglich. (Nicht nur) Mir aber gestern erstmalig aufgefallen.
Ich vermute allerdings 12 Stunden, da man ab da auch diverse andere Ergänzungen nicht mehr vornehmen kann. Letzteres wiederum ist mir schon lange bekannt, insofern kann es auch genau so lange schon in Bezug auf Abbruch so sein - und ich hab´s nur nicht bemerkt, weil nicht relevant bisher für mich.
Nicht zu verwechseln mit der (mir auch lange bekannten) Regel, dass bei Abbruch Gebühren auf Basis des Höchstgebotes berechnet werden konnten (die ja inzwischen weggefallen sind).
Ich finde es nur recht sinnfrei, da es ja nun durchaus passieren kann, dass man einen Fehler erst kurz vor Ablauf bemerkt. Sogar GERADE dann, da in den letzten Stunden regelmäßig die Zugriffe deutlich steigen und dann Nachfragen dazu führen können, dass man dann etwas entdeckt.
Ich vermute allerdings 12 Stunden, da man ab da auch diverse andere Ergänzungen nicht mehr vornehmen kann. Letzteres wiederum ist mir schon lange bekannt, insofern kann es auch genau so lange schon in Bezug auf Abbruch so sein - und ich hab´s nur nicht bemerkt, weil nicht relevant bisher für mich.
Nicht zu verwechseln mit der (mir auch lange bekannten) Regel, dass bei Abbruch Gebühren auf Basis des Höchstgebotes berechnet werden konnten (die ja inzwischen weggefallen sind).
Ich finde es nur recht sinnfrei, da es ja nun durchaus passieren kann, dass man einen Fehler erst kurz vor Ablauf bemerkt. Sogar GERADE dann, da in den letzten Stunden regelmäßig die Zugriffe deutlich steigen und dann Nachfragen dazu führen können, dass man dann etwas entdeckt.
- Henry
- Administrator
- Beiträge: 4669
- Registriert: Fr 13. Feb 2009, 13:10
- Postleitzahl: 49143
- Land: Deutschland
Re: HINWEIS zu Abbruch bei Ebay
Regel gefunden, ist SIND 12 Stunden.
- Musa350
- Beiträge: 3450
- Registriert: Sa 4. Mai 2013, 10:38
- Postleitzahl: 76596
- Land: Deutschland
- Wohnort: Marne
Re: HINWEIS zu Abbruch bei Ebay
Danke, Henry. War mir nicht sicher bei der Stundenzahl.
Gruß Michael
Gruß Michael